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Peacekeeping

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Menschen schützen vor Gewalt und Verletzung ihrer Menschenrechte: Peacekeeping und menschliche Sicherheit

Der Schutz vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen ist eine Aufgabe, die in den Bereich des Peacekeeping in einem weiten Sinne fällt. Traditionell war der Begriff des Peacekeeping für die Überwachung von Waffenstillständen und dergleichen durch leicht bewaffnete militärische Truppen reserviert, wie es von den Vereinten Nationen seit sechzig Jahren praktiziert wird. Er hat aber in mehrfacher Hinsicht eine Ausweitung erfahren. Auf militärischer Seite wird unter Peacekeeping längst nicht mehr nur leichtbewaffnetes Militär verstanden, sondern auch schwerbewaffnete Einsätze und komplexe Missionen, deren Aufgaben weit in den zivilen Bereich hineinreichen. Zum zweiten gibt es heute auch vergleichbare zivile Missionen – unbewaffnete staatliche Missionen wie die Kosovo Verification Mission (KVM) 1988-99 oder die Truce Monitoring Group (TMG) in Bougainville ab 1997 (Böge 1999, Schweitzer et al 2001), oder gemischte staatlich-zivilgesellschaftliche Waffenstillstandsbeobachtung wie in Mindanao (Philippinen). Zum Dritten sind auch Aktivitäten, bei denen es nicht um einen Waffenstillstand geht, sondern um andere Formen der Bedrohung, insbesondere Mordanschläge auf Menschenrechtsaktivisten oder generell Zivilisten durch bewaffnete Kräfte, mit einbezogen worden (vergl. Schirch 1996, Moser-Puangsuwan und Weber 2000).

Bsp. 5: Kolumbien

Mahony (2006) unterscheidet verschiedene Mechanismen gewaltlosen Schutzes:

  • Lokale Präsenz von Internationalen hilft in dreierlei Hinsicht, Angriffe auf Zivilisten zu stoppen: Zum Ersten wendet sie sich an die gesamte Befehlskette von gewaltbereiten Gruppen, nicht nur an deren Führungsebene; zum Zweiten dokumentieren Beobachtung und Nachforschung Verantwortlichkeiten und zum Dritten werden internationale Verantwortung und Verpflichtung gestärkt, wenn Übergriffe trotz internationaler Anwesenheit geschehen.
  • Abhaltung/Abschreckung von Gewaltbereiten dadurch, dass die Welt zusieht. Mahony hat zusammen mit Eguren (1997) am Beispiel der Arbeit von Peace Brigades International eine Theorie der gewaltlosen Abschreckung entwickelt. Sie basiert darauf, dass politisch motivierte Gewalttäter oftmals um das internationale Ansehen ihres Landes, ihres Anliegens oder ihrer Organisation besorgt sind, und sich deshalb scheuen, Gewalttaten vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit zu begehen. Die Anwesenheit internationaler Beobachter stellt deshalb einen Risikofaktor für solche Gewalttäter dar.
  • Ermutigung: Zivilisten dabei zu unterstützen, sich selbst zu schützen, z. B. durch Kooperation mit einem internationalen angesehenen Partner oder durch Schutzbegleitung von Aktivisten.
  • Einfluss: Reformer unterstützen und gesellschaftliche Einstellungen verändern.

Bsp. 6: Philippinen

Ein eher umstrittenes Thema ist die Frage, inwieweit und in welchen Situationen zivile Kräfte die Aufgaben übernehmen können, für die heute in der Regel Militär eingesetzt wird. Befürworter ziviler Mittel argumentieren, dass Militär oftmals nur geschickt wird, weil es zum einen schon vorhanden ist und damit schneller, einfacher und wohl auch billiger entsendet werden kann, und zum anderen, weil das Vorurteil besteht, dass Sicherheit nur mit Waffengewalt geschaffen werden kann. Dabei gibt es etliche Indizien (siehe die in diesem Abschnitt zitierte Literatur), dass es andere Formen des Schutzes gibt, die zumindest in bestimmten Situationen, da sie auf Gewalttäter im Unterschied zu einem bewaffneten Soldaten nicht provozierend wirken, wirkungsmächtiger sein können. Die andere Seite verweist gewöhnlich auf jene Fälle, wo (vermutlich) nur massives militärisches Eingreifen Gewalt hätte verhindern können – Ruanda ist oftmals das primäre Beispiel hier.

In Bürgerkriegssituationen nimmt in der Regel die Zahl und Intensität von Menschenrechtsverletzungen drastisch zu und Menschenrechtsgruppen sitzen oftmals zwischen allen Stühlen und sind extrem gefährdet.

Die Instrumente des Menschenrechtsschutzes fallen in mehrere Kategorien, von denen einige der Funktion des unmittelbaren Schutzes und damit des Peacekeeping in einem weiten Sinne zugeordnet werden können. Dazu gehört in erster Linie der Menschenrechtsschutz durch Präsenz internationaler Beobachter vor Ort und unbewaffneter Begleitschutz von Menschenrechtsaktivisten, wenn diese etwa durch halbstaatliche Todesschwadronen bedroht sind. Zum Zweiten können auch Menschenrechtsbeobachtung und -berichterstattung eine Schutzfunktion wahrnehmen, weil sie u. U. die Täter von solchen Übergriffen abhalten.


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